Bundestag verabschiedet neues Wagniskapitalbeteiligungsgesetz
Erstmals findet das risikoreiche persönliche und finanzielle Engagement von Business Angels bei Start-up Unternehmen in seiner volkswirtschaftlichen Bedeutung auch in Deutschland eine gewisse steuerliche Anerkennung. Der Bundestag hat am 27.06.2007 das Wagniskapitalbeteiligungsgesetzes (WKBG) in der 2. und 3. Lesung verabschiedet. Das Inkrafttreten der Regelung bedarf noch der Genehmigung der Europäischen Kommission.
Das sind die für Business Angels wesentlichen Eckpunkte:
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Aufnahme der steuerlichen Regelung für Business Angels ins Wagniskapitalbeteiligungsgesetz, nicht ins Einkommenssteuergesetz, damit Anerkennung von Business Angels als wichtige Marktbeteiligte im Frühphasenmarkt,
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Freibetrag für Veräußerungsgewinne von 200 Tsd. Euro (bei einer Abschmelzungsgrenze von 800 Tsd. Euro) entsprechend dem veräußerten Anteil an der Zielgesellschaft,
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Beteiligungsmindesthöhe 3 % innerhalb der letzten fünf Jahre, Beteiligungshöchstgrenze 25%,
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Maximale Haltedauer der Beteiligung 10 Jahre,
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Die Investition muss in ein Unternehmen als Zielgesellschaft erfolgen, das im Wesentlichen folgende Voraussetzungen erfüllt: EU-Sitz der Gesellschaft, Eigenkapital bis 20 Mio. Euro, nicht älter als 10 Jahre, nicht börsennotiert.
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Anwendung des Gesetzes für Veräußerungsgewinne ab 01.01.2008
Der volle Freibetrag von 200 Tsd. Euro kommt allerdings nie zum Zuge, da die Beteiligungshöchstgrenze 25 % beträgt und der Abzug nur entsprechend dem jeweiligen Anteil am Unternehmen zulässig ist, somit nur maximal 25 % von 200 Tsd. Euro abgezogen werden können. Die faktische Freibetragshöchstgrenze liegt damit bei maximal 50 Tsd. Euro, wobei in diesem Falle bereits bei einem Veräußerungsgewinn von mehr als 200 Tsd. Euro die Abschmelzung beginnt. Die Bäume wachsen für Business Angels also nicht in den Himmel, vielmehr wird die Regelung eher bei kleineren Investitionen relevant werden.
BAND hat sich im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens nachdrücklich für weitergehende Regelungen eingesetzt. Insbesondere ging es darum, zum Beispiel durch Steuerfreiheit im Falle der Neuinvestition des Veräußerungsgewinns („roll-over“) oder die volle Abzugsfähigkeit von Veräußerungsverlusten zielgenauer Investitionsanreize zu setzen. Dennoch ist die jetzt gefundene Lösung ein wichtiger Fortschritt, der zwar mit den Regelungen in anderen europäischen Ländern noch nicht vergleichbar ist aber immerhin eine Annäherung darstellt.
Business Angels Kapital ist die wichtigste private Eigenkapitalfinanzierungsform für Unternehmen in der Frühphase. Nach einer repräsentativen Studie des ZEW beliefen sich die Erstinvestitionen von Business Angels in High-Tech Unternehmen im Jahre 2005 auf 190 Mio. Nimmt man Folgefinanzierungen und die Finanzierungen von Unternehmen außerhalb des High Tech Bereichs hinzu, so kann von mindestens 300 Mio. Euro pro Jahr ausgegangen werden. Das ist weit mehr als private Venture Capital Gesellschaften zur Zeit aufbringen.
Quelle: Presseinformation des BAND vom 27.06.08