Der Deutsche Bundestag hat am 26. Juni 2008 das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) beschlossen. Kernanliegen des Gesetzes ist es Gründungen zu erleichtern und Nachteile gegenüber ausländischen Rechtsformen auszugleichen.
In einigen Kommentaren zur Novellierung gewinnt man den Eindruck, das Gesetz sei schon in Kraft. Das Gesetz wird aber erst nach erfolgreichem „2. Durchgang“ im Bundesrat in Kraft treten, voraussichtlich Oktober/ November 2008.
Für Gründer und Business Angel sind in erster Linie folgende Änderungen interessant:
- Nach §5a GmbHG ist es Existenzgründern nun möglich, ohne Mindestkapital eine GmbH zu gründen, die so genannte UG (haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft). Dennoch gründet man in der Rechtsform der GmbH, allerdings müssen die Gewinne zur Stammkapitaleinlage verwendet werden, bis die Mindeststammkapitalanlage von 25.000€ erreicht ist. Außerdem müssen nun Geschäftsführer und Gesellschafter bei drohender Zahlungsunfähigkeit Insolvenz anmelden, ansonsten haften sie mit Ihrem Privatvermögen.
- Das GmbH G stellt ein Musterprotokoll zur Verfügung, in dem mit Gesellschaftsvertrag, Geschäftsführerbestellung und Gesellschafterliste
ehemals 3 einzelne Dokumente in einem zusammengeführt werden, was zu geringeren Gründungskosten führt.
- Für Business Angel und Investoren ist vorteilhaft, dass Geschäftsanteile leichter aufgeteilt oder an Dritte übertragen werden können.
Hier können Sie die Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums lesen.
Eine übersichtliche Zusammenfassung des MoMiG findet sich hier.