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Patent- & Markenschutzrechte, Geheimhaltungsklauseln (NDA)

Die ersten Anfragen von Startups betreffen oft den Bereich der Schutzrechte.

Ist meine Idee schützenswert?

Wie sichere ich mich bei der Suche nach Investoren vor Ideenklau?

 

Prinzipiell ist nur die Idee „sicher“ die auch vom DPMA, dem Deutschen Patent- und Markenamt als schutzwürdig anerkannt wird. Hier ist zu unterscheiden zwischen:

 

-          Marken: schützt nur den Namen von Produkten und Dienstleistungen

-      Bildmarken: sind Bilder, Bildelemente oder Abbildungen (ohne Wortbestandteile)

-     Wort-/ Bildmarken: bestehen aus einer Kombination von Wort- und Bildbestandteilen, oder aus Wörtern, die grafisch gestaltet sind.

-          Geschmacksmustern: schützt das Design (2- und 3-dimensional)

-          Gebrauchsmustern: schützt technische, pharmazeutische, biochemische Innovationen

-          Patente: schützen ebenso technische Innovationen und verleihen dem Patentinhaber das Exklusivrecht zur kommerziellen Nutzung

 

Der Schutz entsteht immer erst mit der Eintragung ins jeweilige Register.

Das DMPA stellt auch eine kostenlose Recherchedatenbank zur Verfügung. Zur Recherchedatenbank des DPMA geht es hier.

 

 

Dem Kopieren von Geschäftsideen lässt sich durch eine Geheimhaltungsklausel, so genannte NDA (Non-Disclosure Agreements) vorbeugen. Hierin wird meist eine Vertragsstrafe bei Nichteinhaltung vereinbart. Die NDA bietet keinen 100% Schutz, ist aber eine ernstzunehmende Hürde, da man bei Nichteinhaltung mit rechtlichem Ärger rechnen muss (pacta sunt servanda).

Musterverträge für NDA’ s finden sich hier auf den Seiten der IHK Frankfurt und IHK Aachen.



© www.green-venture.net   Mittwoch, 6. August 2008 19:42 Uhr e.huenewaldt

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