Bankenfreie Finanzierung: Genussrechte

 In der ersten Gründungsphase einen Business Angel zu finden, der sich am Startup mit einem ordentlichen Betrag beteiligt, ist zur Zeit speziell für Startups, die noch keinen gesicherten CashFlow nachweisen können, schwierig. Bankkredite an Gründer sind über die KfW Gründerkredite möglich, aber nur mit überzeugendem Geschäftsmodell oder gestellten Sicherheiten auch wirklich zu erhalten. Wenn beim Gründer weder das Häuschen der Oma als Sicherheit für den Bankkredit, noch die drei F (friends, fools und family) als Kapitalgeber zur Verfügung stehen kann es finanziell schnell eng werden.

Wenn allerdings beim Angel die Bereitschaft vorhanden ist, innovative Gründungen zu fördern und dabei das Risiko und den investierten Betrag in überschaubaren Grenzen zu halten, bieten sich Genussrechte an. Sicherlich ist auch hier ein Totalverlust möglich, aber das zur Verfügung gestellte Kapital beträgt meist zwischen 2.000€ und 20.000€.

Wer als Genussrechtsemittent eine kleinere Summe erzielen will, kann das mit relativ wenig bürokratischem Aufwand erreichen. Wer jedoch innerhalb von zwölf Monaten Genussrechte für mehr als 100 000 Euro anbieten (max. an 25 Genussrechtsinhaber) will, muss in der Regel einen Prospekt erstellen und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) vorlegen.

„Ein Genussrecht ist ein rein schuldrechtliches Kapitalüberlassungsverhältnis. Mit Abschluss des Genussrechtsvertrages verpflichtet sich der Genussrechtsinhaber, dem Genussrechtsemittenten das Genussrechtskapital zur Verfügung zu stellen. Im Gegenzug werden dem Genussrechtsinhaber Vermögensrechte gewährt, die in der Regel auch Gesellschaftern des Emittenten zustehen, wie z. B. eine gewinnabhängige Vergütung, eine Beteiligung am Liquidationserlös oder Optionsrechte. Eine Ausstattung mit Verwaltungsrechten, insbesondere mit Stimmrechten, ist hingegen nicht möglich zum Orginaltext aus wikipedia hier]


Genussrechte - als hybride Finanzierungsform - zählen zur sogenanten Mezzanine-Finanzierung.

Ein großer Vorteil für den Gründer besteht darin, dass Genussrechte in der Regel dem Eigenkapital zugerechnet werden, somit demnach bessere Kreditkonditionen bei Banken resultieren können.

Natürlich muss ein Startup erst einmal mit dem, durch Genussrechte zur Verfügung gestelltem Kapital, so wirtschaften, dass Zinszahlungen und die Rückzahlung gesichert sind. Im Unterschied zum patiarischem Darlehen kann der Genussrechteinhaber auch an den Verlusten des Emittenten beteiligt werden. Deshalb sollte sich speziell bei Startups der potentielle Genussrechtezeichner vor Abschluß des Vertrages über die erwarteten Gewinne/Verluste der Folgejahre beim Gründer persönlich informieren. Genussrechte für Startups sind Vertrauenssache. Wenn man das Unternehmen nicht persönlich kennt, sollte man deshalb nicht zögern, Kontakt zum Gründer aufzunehmen.

Vor diesem Hintergrund wird der Angel, der über Genussrechte ein Startup unterstützt, nicht nach reinen Renditegesichtspunkten handeln. Hierzu gehört dann auch der Idealismus, Gründungen in der schwierigen Startphase zu unterstützen - mit allem damit verbundenen Risiko.

Ein Beispiel für ein grünes Startup, welches Genussrechte anbietet ist die Leaserad GmbH .

Gerne würden wir hier noch auf weitere grüne Unternehmungen, die diese Investitionsform anbieten hinweisen. Hierzu bitte hier Kontakt aufnehmen.

photo "the bankster" quelle: http://photobucket.com/



© www.green-venture.net   Freitag, 8. Januar 2010 16:12 e.huenewaldt

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