Series A: Startup Beteiligungsverträge

Bei A-Finanzierungsrunden (Series A) mit Startups ist der Beteiligungsvertrag einer der schwierigsten Punkte neben der Unternehmensbewertung .

Hat man die Hürde der Unternehmensbewertung überwunden – meist anhand von Milestones und/oder Liquiditätsvorrecht um für beide Seiten die Risiken zu begrenzen – kommt die oft kostenintensive Beratung für den Beteiligungsvertrag.

Das Problem ist, dass sich die Gründer oftmals nicht waffengleich fühlen. Der Business Angel oder der VC-Geber verfügt über Netzwerk und juristische Berater, für die Gründer wird hier meist ein komplett neues Kapitel aufgeschlagen.

 

Unser erster Rat ist auf jeden Fall folgender:

Das Geld für einen guten Anwalt ist sicher eine rentable Investition!

(Dies lässt sich eindrucksvoll schon in den Biografien von Richard Branson nachlesen.)

Der zweite Rat besteht darin, sich selber intensiv mit der Materie zu beschäftigen.

Oftmals bieten die IHK s „kostenlose“ Gründungsberatung, das reicht von Patentschutz bis zur Finanzierung. Kann man gerne als erste Hilfe in Anspruch nehmen. Zurückhaltend sollte der Gründer dann sein, wenn die einmalige kostenlose Beartung mit einem professionellen Beisitzer aus einer Anwaltskanzlei durchgeführt wird. Die kostenlose Beratung endet oft gerade dann, wenn die Probleme anfangen. Dies ist dann nicht mehr kostenlos abgedeckt, dafür bietet der Profi an, die Gründer weiter zu beraten – dann allerdings mit normaler Anwaltsvergütung.

Jetzt sollte der Gründer nicht den Fehler machen und ohne zu vergleichen bei dem Anwalt aus der IHK Stunde bleiben.

Sinnvoll ist es nun, erst einmal weiter selber zu recherchieren, die wichtigsten Fragen und Eckpunkte aufzuschreiben und ein klares Briefing für den Anwalt zu formulieren.

 

Anschließend sollte man sich einen – oder besser zwei - Anwälte suchen, die mit der eigenen Problemstellung Erfahrung haben, das heißt mit Beteiligungsverträgen mit Startups. Auf Basis des Briefing kann dann der Anwalt einen ersten Kostenvoranschlag erstellen.

Ein erster Anwaltstermin – nachdem der Gründer sein Briefing geschickt hat – sollte meist noch kostenfrei sein.

 

Die Zeit, die der Gründer aufwendet um sich ein notwendiges Basis Know-How für Finanzierungs- und Beteiligungsverträge aufzubauen und die Auswahl des richtigen Anwalts ist nach der eigentlichen Innovation der zweite Big Point auf dem Weg zum erfolgreichen Entrepreneur.

 

Wir haben eine Auswahl sehr guter Zusammenfassungen für Beteiligungsverträge zusammengestellt:

 

RECHERCHE TIPS:

 

Eine gut verständliche Zusammenfassung findet sich im Archiv des Manager Magazins.

 

Informationen darüber, welche einzelnen Vertragsarten der Komplex Beteiligungsvertrag umfasst, findet sich hier bei dem wiki des Netzwerk Nordbayern.

 

 

Eine hervorragende Grundlage für den ersten Gang zum Anwalt ist das ausführlichere Werk der Weitnauer Rechtsanwälte München/ Berlin. Hier.

 

 



© www.green-venture.net   Samstag, 13. September 2008 14:05 e.huenewaldt

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